Wir bringen Licht ins Dunkel und finden gemeinsam mit Ihnen Antworten auf alle Fragen im Zusammen­hang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

„Meine Website beinhaltet viele schicke Schriftarten, coole Videos und umfangreiche Auswertungen, wer wann welche Seiten besucht hat. Ist das überhaupt zulässig?“

„Was muss ich in die Datenschutzhinweise auf meiner Website schreiben?“

„Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten *) und brauche ich das für mein Unternehmen oder meinen Verein überhaupt?“

„Ich habe aus Versehen eine E-Mail mit einer Rechnung an den falschen Empfänger geschickt. Habe ich damit eine Datenschutzverletzung begangen? Was muss ich jetzt tun?“

„Wie lange darf ich die Daten von Bewerbern und Bewerberinnen in meinem IT-System speichern?“

Wenn Sie sich diese oder ähnliche Fragen auch schon einmal gestellt haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen die Prozesse, mit denen Ihr Unternehmen oder Ihr Verein die datenschutzrechtlichen Anforderungen aus DSGVO und BDSG erfüllt.

 

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungskatalog:

  • Website-Check inkl. Prüfung der Datenschutzhinweise
  • Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Beratung zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Informationspflichten und Betroffenenrechten
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Löschkonzepts
  • Beratung zum richtigen Verhalten bei Datenschutzverletzungen

Wir übernehmen auch die Aufgabe und Tä­tig­keit eines externen Daten­schutz­beauf­tragten für Unter­nehmen, die nicht die Möglichkeit haben, einen internen Datenschutz­beauftragten zu bestellen.

Wenn wir Ihr Interesse für unser Angebot geweckt haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder E‑Mail. Wir freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

*) Alle Unternehmen und Vereine, die regelmäßig Daten von Personen (z.B. Beschäftigten, Kunden oder Mitgliedern) verarbeiten, müssen gemäß der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen und auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorlegen.